Erwerbsersatzentschädigung für Selbständigerwerbende wegen der Coronakrise
Vielen therapeutisch tätigen Personen ist offenbar nicht klar, dass Sie trotz Selbständigkeit Erwerbsersatzentschädigung beantragen können. Dazu wurde von der AHV/IV Stelle ein spezielles Formular kreiert.
Sie können dieses ganz einfach ausfüllen und Ihrer AHV/IV Ausgleichskasse zukommen lassen. Der Aufwand ist keine 5 Minuten und ermöglicht es Ihnen aber, dass Sie Erwerbsersatzentschädigung erhalten.
Sie können dieses ganz einfach ausfüllen und Ihrer AHV/IV Ausgleichskasse zukommen lassen. Der Aufwand ist keine 5 Minuten und ermöglicht es Ihnen aber, dass Sie Erwerbsersatzentschädigung erhalten.

anmeldung_für_corona_erwerbsersatzentschädigung__1_.pdf |

corona_erwerbsersatzentschädigung.pdf |